Sitzung: 15.02.2021 Ausschuss für Finanzen, Haushalt und Personal
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 3, Enthaltungen: 0
Vorlage: AN/0857/2021/
Beschlussvorschlag:
1. Der
Finanzausschuss fordert den Bürgermeister auf, die vom Rat am 09.02.2017
erlassenen Verwaltungsrichtlinien ausnahmslos zu befolgen. Insbesondere weist
er den Bürgermeister darauf hin, dass die Vergabe von Aufträgen zu Lieferungen
und Leistungen, die über den genannten Wertgrenzen liegen, der Zustimmung der
politischen Gremien bedürfen (Art. I Nr.1 der Verwaltungsrichtlinien). Dies
gilt ebenso für Zuwendungen an Vereine und Verbände (Art. I Nr.7 der
Verwaltungsrichtlinien).
2. Der
Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, Artikel I Nr.1 neu zu fassen. Hierzu
wird folgender Textvorschlag beschlossen:
Artikel I:
Nach § 85 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG hat der Bürgermeister die Geschäfte der laufenden
Verwaltung zu führen. Zu den Geschäften der laufenden Verwaltung gehören
insbesondere auch Rechtsgeschäfte, bei denen im Einzelfall folgende Wertgrenzen
nicht überschritten werden:
Neue Fassung |
Bisherige Fassung |
Artikel I: Nach § 85 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG hat der
Bürgermeister die Geschäfte der laufenden Verwaltung zu führen. Zu den
Geschäften der laufenden Verwaltung gehören insbesondere auch
Rechtsgeschäfte, bei denen im Einzelfall folgende Wertgrenzen nicht
überschritten werden: |
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1. Die Vergabe von Aufträgen zu Lieferungen und
Leistungen bis zu einem Wert von 5.000 €, soweit Haushaltsmittel in dem Produkt
zur Verfügung stehen, dem die Aufträge sachlich
zuzuordnen sind. |
1. Die Vergabe von Aufträgen zu Lieferungen und
Leistungen bis zu einem Wert von 7.500 €, soweit Haushaltsmittel zur
Verfügung stehen. |
3. Der
Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, einen neuen Artikel II einzufügen
(und den bisherigen Artikel II mit der Nummer III zu versehen). Hierzu wird
folgender Textvorschlag beschlossen:
Über
Aufträge nach Art. I Nr.1 im Wert von 2.000 € bis 5000 € berichtet der
Bürgermeister dem Verwaltungsausschuss schriftlich auf Quartalsbasis (unter
Auflistung von Datum, Auftragnehmer, Gegenstand, Summe). Ebenso enthält der
regelmäßige Bericht Informationen über Vorgänge nach Art. I Nr.6 und Nr. 7.