Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat will die Nutzung von Videotechnik zur Übertragung von Sitzungen ermöglichen. Dies soll die Möglichkeit schaffen, auch unter Pandemie-Bedingungen dem Öffentlichkeitsgrundsatz der Ratsarbeit zu entsprechen. Auch soll es die Technik den Ratsmitgliedern erlauben, ggf. nur digital an einer Sitzung teilzunehmen (z.B. aus Gründen des Gesundheitsschutzes).

Zur notwendigen rechtlichen Grundlegung beschließt der Rat, die Hauptsatzung der Gemeinde Jemgum wie folgt zu ergänzen:

 

§ 9 Übertragung von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse

Film- und Tonaufnahmen in Sitzungen des Gemeindesrates und seiner Ausschüsse mit dem Ziel der Übertragung sind im Grundsatz zulässig, jedoch interfraktionell zu vereinbaren. Einzelheiten regelt die Geschäftsordnung.

Der abschließende Paragraph der Hauptsatzung (bisher §9, jetzt §10) wird wie folgt geändert:

§ 10 Inkrafttreten der Hauptsatzung

Diese Hauptsatzung tritt mit Ratsbeschluss vom 16.03.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Hauptsatzung der Gemeinde Jemgum vom 20.09.2000 in der Fassung vom 19.12.2011 außer Kraft.

Des weiteren beschließt der Rat folgende Ergänzungen zur Geschäftsordnung:

§ 3 (Öffentlichkeit, Einwohnerfragestunde) wird nach Absatz 2 wie folgt ergänzt:

(Abs. 3 NEU) Bei Zustimmung aller Fraktionen kann entsprechend § 9 der Hauptsatzung auch Videotechnik zur Übertragung von Sitzungen des Rates oder seiner Ausschüsse sowie zur Vi- deo-Zuschaltung von Ratsmitgliedern zu Sitzungen genutzt werden. Entsprechende interfrak- tionell vereinbarte Regelungen beziehen sich jeweils auf konkrete Sitzungen und umfassen alle notwendigen Details zur gewählten Technik.

(Abs. 4 NEU) Ratsmitglieder können verlangen, dass die Aufnahme ihres Redebeitrages oder die Übertragung der Aufnahme (in Bild und/oder Ton) unterbleibt. Wird Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Verwaltung, Gästen oder Einwohnerinnen oder Einwohnern während der Sitzung das Wort erteilt, müssen sie vor der Wortergreifung erklären, ob eine Film- oder Tonaufnahme ihres Beitrags erfolgen darf.