Sitzung: 22.03.2021 Rat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: AN/0864/2021/
Beschluss:
Der Gemeinderat will die
Nutzung von Videotechnik zur Übertragung von Sitzungen ermöglichen. Dies soll
die Möglichkeit schaffen, auch unter Pandemie-Bedingungen dem
Öffentlichkeitsgrundsatz der Ratsarbeit zu entsprechen. Auch soll es die
Technik den Ratsmitgliedern erlauben, ggf. nur digital an einer Sitzung
teilzunehmen (z.B. aus Gründen des Gesundheitsschutzes).
Zur notwendigen
rechtlichen Grundlegung beschließt der Rat, die Hauptsatzung der Gemeinde
Jemgum wie folgt zu ergänzen:
§ 9
Übertragung von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse
Film- und Tonaufnahmen in
Sitzungen des Gemeindesrates und seiner Ausschüsse mit dem Ziel der Übertragung
sind im Grundsatz zulässig, jedoch interfraktionell zu vereinbaren.
Einzelheiten regelt die Geschäftsordnung.
Der abschließende Paragraph der
Hauptsatzung (bisher §9, jetzt §10) wird wie folgt geändert:
§ 10 Inkrafttreten der
Hauptsatzung
Diese Hauptsatzung tritt
mit Ratsbeschluss vom 16.03.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige
Hauptsatzung der Gemeinde Jemgum vom 20.09.2000 in der Fassung vom 19.12.2011
außer Kraft.
Des weiteren beschließt der Rat
folgende Ergänzungen zur Geschäftsordnung:
§ 3 (Öffentlichkeit,
Einwohnerfragestunde) wird nach Absatz 2 wie folgt ergänzt:
(Abs. 3 NEU) Bei
Zustimmung aller Fraktionen kann entsprechend § 9 der Hauptsatzung auch
Videotechnik zur Übertragung von Sitzungen des Rates oder seiner Ausschüsse
sowie zur Vi- deo-Zuschaltung von Ratsmitgliedern zu Sitzungen genutzt werden.
Entsprechende interfrak- tionell vereinbarte Regelungen beziehen sich jeweils
auf konkrete Sitzungen und umfassen alle notwendigen Details zur gewählten
Technik.
(Abs.
4 NEU) Ratsmitglieder können verlangen, dass die Aufnahme ihres Redebeitrages
oder die Übertragung der Aufnahme (in Bild und/oder Ton) unterbleibt. Wird
Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Verwaltung, Gästen oder Einwohnerinnen
oder Einwohnern während der Sitzung das Wort erteilt, müssen sie vor der
Wortergreifung erklären, ob eine Film- oder Tonaufnahme ihres Beitrags erfolgen
darf.