Beschluss:
Der Rat der
Gemeinde Jemgum beschließt einstimmig, die Ortsvorsteher aus den
zusammengelegten Wahlgebieten gemäß dem NkomVG auf Vorschlag aus der Mitte des
Rates her zu bestimmen. In der konstituierenden Sitzung werden vom Rat eine
oder mehrere Personen für die Funktion als Ortsvorsteher vorgeschlagen. Dann
erfolgt eine Wahl innerhalb des Rates. Diese
kann auf Antrag auch geheim stattfinden. Es soll ein Agreement getroffen
werden, dass möglichst Personen aus den jeweiligen Ortschaften vorgeschlagen
werden.