Beschlussvorschlag:

Zur Defizitabdeckung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Zusammenhang mit der Übertragung der Aufgabe „Förderung von Kindern in Tagesstätten“ beteiligt sich der Landkreis Leer ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 mit einem Betrag in Höhe von 65 % der vom Land Niedersachsen nach §§ 24 - 29 Abs. 1 NKiTaG und 21 - 22 DVO-NKiTaG für das Vorvorjahr gewährten Finanzhilfe.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung mit den Städten und Gemeinden abzuschließen.

 

Die Regelung einer dynamischen Beteiligung des Landkreises mit dem Ziel einer 50 : 50-Regelung, bezogen auf das reale Defizit der Kommunen, bis zum Beginn des Kindergartenjahres 2026/2027 wird gesondert erarbeitet und getroffen.