Beschluss:
Zu a) Der Rat
beschließt, entsprechend der Anlage über die vorgebrachten Bedenken und
Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie
aus der förmlichen Trägerbeteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB, in der
dargestellten Form.
Zu b) Der Rat
beschließt den Bebauungsplan Nr. 0306 „Ditzum –
Am Schöpfwerkstief" als Satzung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB.