Sitzung: 27.04.2023 Ausschuss für Bau, Raumplanung, Energie, Umwelt- und Klimaschutz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/1292/2023/
Beschluss:
Ausschuss für Bau, Raumplanung, Energie, Umwelt- und Klimaschutz:
Die Empfehlung des Ausschuss für Bau, Raumplanung, Energie, Umwelt- und
Klimaschutz an den Verwaltungsausschuss, die öffentliche Auslegung gemäß § 3
Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Absatz 2 BauGB, im Rahmen des vereinfachten Verfahrens nach § 13 i. V. m. § 13
a BauGB, zu beschließen, wurde einstimmig angenommen und in den
Verwaltungsausschuss, sowie dem Rat als endgültigen Beschlussvorschlag
weitergeleitet.
Verwaltungsausschuss:
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Absatz 2 BauGB, im Rahmen des vereinfachten Verfahrens nach § 13 i.
V. m. § 13 a BauGB, zu beschließen.
Rat:
Der Rat beschließt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB,
im Rahmen des vereinfachten Verfahrens nach § 13 i. V. m. § 13 a BauGB
(Auslegungsbeschluss).