Beschluss:
Zu a) Der Rat beschließt mehrheitlich mit 10 Zustimmungen und 3
Gegenstimmen den Abwägungsvorschlag über die vorgebrachten Bedenken und
Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB sowie aus
der förmlichen Trägerbeteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB, in der dargestellten
Form.
Zu b) Der Rat beschließt mehrheitlich mit 10 Zustimmungen und 3
Gegenstimmen die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0615 „Jemgum – Toter Weg“
als Satzung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB.