Beschluss:
Zu a) Der Rat
beschließt mehrheitlich mit 10 Zustimmungen und 3 Gegenstimmen den
Abwägungsvorschlag über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen aus der
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB sowie aus der förmlichen
Trägerbeteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB, in der dargestellten Form.
Zu b) Der Rat
beschließt mehrheitlich mit 10 Zustimmungen und 3 Gegenstimmen die 1. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 0306 „Ditzum - Schöpfwerkstief“ als Satzung gemäß § 10
Absatz 1 BauGB.