Beschluss:

 

Zu a) Der Rat beschließt mehrheitlich mit 10 Zustimmungen und 3 Gegenstimmen den Abwägungsvorschlag über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB sowie aus der förmlichen Trägerbeteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB, in der dargestellten Form.

 

Zu b) Der Rat beschließt mehrheitlich mit 10 Zustimmungen und 3 Gegenstimmen die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0306 „Ditzum - Schöpfwerkstief“ als Satzung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB.