Sitzung: 16.12.2024 Rat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/1558/2024/
Beschluss:
Der Rat beschließt
einstimmig, den Hebesatz 2025 für die Grundsteuer A auf 390 % und für die
Grundsteuer B auf 234 % festzusetzen. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt
bei 390%.
Die
Hebesatzsatzung ist entsprechend zu ändern, die neue Satzung wird hiermit
beschlossen.