Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltung: 0

Beschluss:

Der Rat beschließt einstimmig, für die Ortschaften Jemgum und Ditzum gem. § 96, Abs. 1, Satz 7, je eine/ein stellvertretende Ortsvorsteherin/Ortsvorsteher zu benennen. Das Vorschlagsrecht liegt bei der SPD. Die Hauptsatzung soll im § 4 um den Absatz 5 wie folgt erweitert werden:

Der Rat kann für die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher in Jemgum und in Ditzum eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter bestimmen.

Die SPD benennt in den nächsten Wochen entsprechende Personen. Sobald diese feststehen, bereitet die Verwaltung eine entsprechende Vorlage für die folgende öffentliche Ratssitzung vor.

Die Verwaltung erhält darüber hinaus den Auftrag, die „Satzung über Aufwands- und Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Jemgum“ bis zur Sommerpause zu überarbeiten und diese den kreisweiten Sätzen anzupassen.