Beschluss:
Der Rat beschließt einstimmig die Übertragung der Wertgrenze zur Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von über 100,00 € bis 2.000,00 € auf den Verwaltungsausschuss gemäß § 26 Abs. 2 KomHKVO.
Beschluss:
Der Rat beschließt einstimmig die Übertragung der Wertgrenze zur Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von über 100,00 € bis 2.000,00 € auf den Verwaltungsausschuss gemäß § 26 Abs. 2 KomHKVO.