Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

a) Für die Benutzung der zentralen Abwasseranlage wird die Abwassergebühr ab dem 01.01.2018 auf 3,35 € je cbm festgesetzt.

 

b) Für die Benutzung der dezentralen Abwasseranlage (Hauskläranlagen mit DIN-gerechter biologischer Nachbehandlung) wird die Abwassergebühr ab dem 01.01.2018 auf 46,00 € je cbm festgesetzt.

 

Die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Jemgum (Abwasserbeseitigungsabgabensatzung) wird beschlossen.