Sitzung: 04.12.2017 Rat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/0218/2017/
Beschluss:
a) Für die
Benutzung der zentralen Abwasseranlage wird die Abwassergebühr ab dem
01.01.2018 auf 3,35 € je cbm festgesetzt.
b) Für die
Benutzung der dezentralen Abwasseranlage (Hauskläranlagen mit DIN-gerechter
biologischer Nachbehandlung) wird die Abwassergebühr ab dem 01.01.2018 auf
46,00 € je cbm festgesetzt.
Die 5.
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und
Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Jemgum (Abwasserbeseitigungsabgabensatzung)
wird beschlossen.