Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Der Rat beschließt,

 

a) das Alte Amtshaus zukünftig als Bürgerhaus zu nutzen. Konzeptionelle Basis dafür ist der Vorschlag, der im September 2017 vorgelegt und im Ausschuss für Familie, Soziales, Vereine und Kultur am 26.09.2017 präsentiert und diskutiert wurde. Auf dieser Grundlage, aber offen für weitere Anregungen und konzeptionelle Ideen, soll – in Abstimmung zwischen dem Verein Bürgerhaus Jemgum (in Gründung), der Verwaltung und dem Rat – bis Ende Januar 2018 ein Förderantrag für das Förderprogramm „Soziale Integration im Quartier“ zu gestellt werden. Entsprechende Haushaltmittel für den Eigenanteil sind im Haushalt 2018 vorzusehen.

 

Bezüglich der Einrichtung eines Bürgerhauses im Alten Amtshaus wird ferner festgehalten:

 

aa) Vorgesehen ist eine Grundsanierung sowie ein Umbau der Innenstruktur des Alten Amtshauses mit dem Ziel, den Voraussetzungen für ein attraktives Bürgerhaus gerecht zu werden. Es wurde geprüft und bestätigt, dass dies im Grundsatz mit dem Denkmalschutz für das Haus zu vereinbaren ist (die Detailplanung ist mit Denkmalschutz abzustimmen).

 

bb) Träger des Bürgerhauses wird der in der Gründung befindliche Verein Bürgerhaus Jemgum. Dieser übernimmt die Aufgabe, das Bürgerhaus entsprechend dem vorgelegten Konzept (sowie sicher ergebender weiterer Ideen) mit Leben zu füllen. Der Rat sagt zu, dem Bürgerverein das Alte Amtshaus für den genannten Zweck mietfrei zur Verfügung zu stellen, ggf. unter Ausklammerung bestimmter Bereiche (z. B. Café), für die gesonderte vertragliche Vereinbarungen zu treffen sind. Voraussetzung dafür ist die ordnungsgemäße Gründung als e. V. sowie die Anerkennung als gemeinnütziger Verein.

 

cc) Die laufenden Kosten des Gebäudes und der Unterhaltung werden von der Gemeinde getragen. Der Bürgerverein finanziert alle Betriebskosten, die sich direkt seinen Aktivitäten zurechnen lassen. Weitere Details sind in einer Nutzungsvereinbarung festzuhalten, die gemeinsam mit den Einzelheiten des Förderantrags zu erarbeiten ist.

 

dd) Der Rat erklärt die feste Absicht, die Attraktivität des Umfelds zu verbessern, soweit dies in den Möglichkeiten der Gemeinde liegt. Details sollen u. a. im Kontext der Entwicklung des Städtebaulichen Rahmenplans diskutiert werden.

 

b)  die Planung, dass Meyerhaus zu sanieren, wird aufgrund der neuen Sachlage bzgl. des Gebäudezustandes aufgegeben. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob ein Verkauf möglich ist. Andernfalls wird der Verwaltungsausschuss beauftragt, zu gegebener Zeit über den Abriss des Gebäudes zu entscheiden. Die weitere Nutzung der Grundfläche ist dann zu klären. Die Initiative der Künstlerinnen wird (in erfolgter Absprache mit der Gruppe) in das Konzept Bürgerhaus integriert. Für das vorgesehene Café werden ebenfalls Räumlichkeiten im Bürgerhaus vorgesehen.

 

c) die Alte Apotheke wird unter den folgenden Voraussetzungen öffentlich zum Verkauf angeboten:

  • Ein Abriss bzw. die Sanierung des bestehendes Gebäudes sollte innerhalb von drei Jahren nach Ankauf erfolgen
  • Der Gemeinde Jemgum verbleibt das Eigentum an einem 3,50 Meter breiten Streifen am Rande des Grundstücks für eine fußläufige Verbindung (inkl. Brücke) zum Wierde-Park. Gleichzeitig dient diese Zuwegung als Erschließung für eine eventuelle rückwärtige Bebauung. Die Wegeverbindung soll 2018 realisiert werden.
  • Der Zugang zum Bunker muss gewährleistet sein

 

Sollte ein Verkauf nicht verwirklicht werden können, wird das Gebäude abgerissen und auf dem Grundstück eine Grünanlage errichtet, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Wierde-Park zu gestalten ist. Im Zusammenhang mit einem Verkehrs-/Parkplatzkonzept für den Dorfkern bleibt dann die Option erhalten, eine angemessene Anzahl von Parkplätzen auf dem Gelände zu integrieren.

 

d) Um die Parkplatzsituation in der Oberfletmer Straße (sowie entsprechend im Ortskern: Lange Straße, Marktstraße und Kreuzstraße) zu entlasten, aber auch um die Attraktivität dieser Straßen für Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen, soll dieser Bereich als Verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle Maßnahmen hierzu einzuleiten. Weiterhin ist im Rahmen der Diskussion um den Städtebaulichen Rahmenplan zu erörtern, ob das Straßen- und Bürgersteigniveau angepasst werden kann.