Sitzung: 04.12.2017 Rat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/0239/2017/
Beschluss:
Der Rat
beschließt,
a) das Alte
Amtshaus zukünftig als Bürgerhaus zu nutzen. Konzeptionelle Basis dafür ist der
Vorschlag, der im September 2017 vorgelegt und im Ausschuss für Familie,
Soziales, Vereine und Kultur am 26.09.2017 präsentiert und diskutiert wurde.
Auf dieser Grundlage, aber offen für weitere Anregungen und konzeptionelle
Ideen, soll – in Abstimmung zwischen dem Verein Bürgerhaus Jemgum (in
Gründung), der Verwaltung und dem Rat – bis Ende Januar 2018 ein Förderantrag
für das Förderprogramm „Soziale Integration im Quartier“ zu gestellt werden.
Entsprechende Haushaltmittel für den Eigenanteil sind im Haushalt 2018
vorzusehen.
Bezüglich
der Einrichtung eines Bürgerhauses im Alten Amtshaus wird ferner festgehalten:
aa)
Vorgesehen ist eine Grundsanierung sowie ein Umbau der Innenstruktur des Alten
Amtshauses mit dem Ziel, den Voraussetzungen für ein attraktives Bürgerhaus
gerecht zu werden. Es wurde geprüft und bestätigt, dass dies im Grundsatz mit
dem Denkmalschutz für das Haus zu vereinbaren ist (die Detailplanung ist mit
Denkmalschutz abzustimmen).
bb) Träger
des Bürgerhauses wird der in der Gründung befindliche Verein Bürgerhaus Jemgum.
Dieser übernimmt die Aufgabe, das Bürgerhaus entsprechend dem vorgelegten
Konzept (sowie sicher ergebender weiterer Ideen) mit Leben zu füllen. Der Rat
sagt zu, dem Bürgerverein das Alte Amtshaus für den genannten Zweck mietfrei
zur Verfügung zu stellen, ggf. unter Ausklammerung bestimmter Bereiche (z. B.
Café), für die gesonderte vertragliche Vereinbarungen zu treffen sind.
Voraussetzung dafür ist die ordnungsgemäße Gründung als e. V. sowie die
Anerkennung als gemeinnütziger Verein.
cc) Die
laufenden Kosten des Gebäudes und der Unterhaltung werden von der Gemeinde
getragen. Der Bürgerverein finanziert alle Betriebskosten, die sich direkt
seinen Aktivitäten zurechnen lassen. Weitere Details sind in einer Nutzungsvereinbarung
festzuhalten, die gemeinsam mit den Einzelheiten des Förderantrags zu
erarbeiten ist.
dd) Der Rat
erklärt die feste Absicht, die Attraktivität des Umfelds zu verbessern, soweit
dies in den Möglichkeiten der Gemeinde liegt. Details sollen u. a. im Kontext
der Entwicklung des Städtebaulichen Rahmenplans diskutiert werden.
b) die Planung, dass Meyerhaus zu sanieren, wird
aufgrund der neuen Sachlage bzgl. des Gebäudezustandes aufgegeben. Die
Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob ein Verkauf möglich ist. Andernfalls
wird der Verwaltungsausschuss beauftragt, zu gegebener Zeit über den Abriss des
Gebäudes zu entscheiden. Die weitere Nutzung der Grundfläche ist dann zu
klären. Die Initiative der Künstlerinnen wird (in erfolgter Absprache mit der Gruppe)
in das Konzept Bürgerhaus integriert. Für das vorgesehene Café werden ebenfalls
Räumlichkeiten im Bürgerhaus vorgesehen.
c) die Alte
Apotheke wird unter den folgenden Voraussetzungen öffentlich zum Verkauf
angeboten:
- Ein Abriss bzw. die Sanierung
des bestehendes Gebäudes sollte innerhalb von drei Jahren nach Ankauf
erfolgen
- Der Gemeinde Jemgum verbleibt
das Eigentum an einem 3,50 Meter breiten Streifen am Rande des Grundstücks
für eine fußläufige Verbindung (inkl. Brücke) zum Wierde-Park. Gleichzeitig
dient diese Zuwegung als Erschließung für eine eventuelle rückwärtige
Bebauung. Die Wegeverbindung soll 2018 realisiert werden.
- Der Zugang zum Bunker muss
gewährleistet sein
Sollte
ein Verkauf nicht verwirklicht werden können, wird das Gebäude abgerissen und
auf dem Grundstück eine Grünanlage errichtet, die im unmittelbaren Zusammenhang
mit dem Wierde-Park zu gestalten ist. Im Zusammenhang mit einem
Verkehrs-/Parkplatzkonzept für den Dorfkern bleibt dann die Option erhalten,
eine angemessene Anzahl von Parkplätzen auf dem Gelände zu integrieren.
d) Um die Parkplatzsituation in der Oberfletmer Straße (sowie entsprechend im Ortskern: Lange Straße, Marktstraße und Kreuzstraße) zu entlasten, aber auch um die Attraktivität dieser Straßen für Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen, soll dieser Bereich als Verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle Maßnahmen hierzu einzuleiten. Weiterhin ist im Rahmen der Diskussion um den Städtebaulichen Rahmenplan zu erörtern, ob das Straßen- und Bürgersteigniveau angepasst werden kann.