Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Der Rat beschließt über die Abwägung und Entscheidung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen aus der Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der dargestellten Form (Anlage vom 19.06.2017).

 

Die Vertretung beschließt die erneute Öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB. Die Stellungnahme der  aus der Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind erneut einzuholen. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 hinzuweisen.