Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1.      Der Finanzausschuss beschließt einstimmig ein verändertes Vorgehen bei der Haushaltsberatung 2020. Den Fachausschüssen sollen künftig nicht nur die Anforderungslisten („Haushaltsansätze“ / „Weitere Anforderungen“) aus der Verwaltung vorgelegt werden. Auf der Basis von Vorschlägen der Verwaltung wird der Finanzausschuss in seiner nächsten Sitzung (Termin: im September 2019?) über die grundsätzliche Verteilung der verfügbaren Mittel auf die einzelnen Teilhaushalte bzw. Produktgruppen/Produkte beschließen. Die Fachausschüsse sollen dann nicht nur über die einzelnen Maßnahmen beraten, sondern im Rahmen ihres Budgetrahmens Prioritäten setzen. Wenn nach der Beratung durch die Fachausschüsse Anpassungsbedarf besteht, wird dieser in einer Bereini- gungssitzung des Finanzausschusses diskutiert und als Empfehlung für den Rat beschlossen.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, dazu für die nächste Sitzung Eckdaten für die Haushaltsplanung vorzulegen. Diese sollen sich am Ziel eines ausgeglichenen Haushalts in 2020 orientieren.

a.       Ertragsseitig sind die im Haushaltssicherungskonzept angekündigten sowie in der Haushaltsverfügung der Kommunalaufsicht angemahnten Einnahmesteigerungen konkret aufzuzeigen und einzuplanen. Dabei sind die von der Landesregierung prognostizierten Ertragsminderungen mit gebotener Vorsicht zu berücksichtigen.

b.      Im Bereich der ordentlichen Aufwendungen ist die schrittweise Senkung der Personalaufwendungen einzuplanen (gemäß Haushaltssicherungskonzept 2019, S.22) sowie die Ansätze für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen deutlich zu reduzieren.

c.       Die Eckdaten für die Haushaltsansätze werden entsprechend der voraussichtlichen Kassenwirksamkeit jahresgenau veranschlagt und durch entsprechende Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre ergänzt (d.h. künftig Beachtung von § 10/11 KomHKVO).