Sitzung: 17.06.2019 Ausschuss für Finanzen, Haushalt und Personal
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/0548/2019/
Beschluss:
1.
Der Finanzausschuss beschließt einstimmig ein verändertes Vorgehen bei der Haushaltsberatung 2020.
Den Fachausschüssen sollen künftig
nicht nur die
Anforderungslisten („Haushaltsansätze“ / „Weitere
Anforderungen“) aus der Verwaltung vorgelegt werden. Auf der Basis von Vorschlägen der Verwaltung wird
der Finanzausschuss in seiner nächsten
Sitzung (Termin: im September 2019?)
über die grundsätzliche Verteilung der verfügbaren Mittel auf die
einzelnen Teilhaushalte bzw. Produktgruppen/Produkte beschließen. Die Fachausschüsse sollen dann nicht
nur über die einzelnen
Maßnahmen beraten, sondern
im Rahmen ihres
Budgetrahmens Prioritäten setzen.
Wenn nach der Beratung
durch die Fachausschüsse Anpassungsbedarf besteht, wird dieser in einer Bereini- gungssitzung des
Finanzausschusses diskutiert und als Empfehlung für den Rat beschlossen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, dazu
für die nächste
Sitzung Eckdaten für die Haushaltsplanung vorzulegen. Diese
sollen sich am Ziel eines
ausgeglichenen Haushalts in 2020 orientieren.
a.
Ertragsseitig sind
die im Haushaltssicherungskonzept angekündigten sowie in der Haushaltsverfügung der Kommunalaufsicht angemahnten Einnahmesteigerungen konkret aufzuzeigen und einzuplanen. Dabei
sind die von der Landesregierung prognostizierten Ertragsminderungen mit gebotener Vorsicht
zu berücksichtigen.
b.
Im Bereich der ordentlichen Aufwendungen ist die schrittweise Senkung
der Personalaufwendungen einzuplanen (gemäß Haushaltssicherungskonzept 2019,
S.22) sowie die Ansätze für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen deutlich
zu reduzieren.
c.
Die Eckdaten für die Haushaltsansätze werden entsprechend der
voraussichtlichen Kassenwirksamkeit
jahresgenau veranschlagt und durch entsprechende Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre ergänzt (d.h. künftig
Beachtung von § 10/11 KomHKVO).