Sitzung: 28.10.2019 Ausschuss für Tourismus, Wirtschaftsförderung und Raumplanung
Vorlage: BV/0629/2019/
Beschluss:
Der
Ausschuss für Tourismus, Wirtschaftsförderung und Raumplanung empfiehlt dem
Verwaltungsausschuss, den Gästebeitrag mit folgenden Befreiungen einzuführen:
a)
Kinder
und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres;
b)
Gäste,
die unentgeltlich bei Personen, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Jemgum
haben, nächtigen;
c)
Teilnehmer
von Tagungen, Schulungen und Lehrgängen;
d)
Personen,
die sich zur Berufsausübung, zum Schulbesuch oder zur Ausbildung in der
Gemeinde aufhalten;
e)
Schwerbehinderte,
deren Grad der Behinderung mind. 80 v. H. beträgt;
f)
Begleitpersonen
von Schwerbehinderten, die lt. Ausweis auf eine Begleitperson angewiesen sind;
g)
Bettlägerige
Kranke, die nicht in der Lage sind, die Tourismuseinrichtungen zu nutzen;
h)
Bundesfreiwilligendienstleistende
mit Dienststelle im Gemeindegebiet.
Zusätzlich
gibt es Teilbefreiungen für Bezieher von
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII.
Das
Gemeindegebiet wird für den Gästebeitrag in zwei Zonen eingeteilt (Zone 1
Ditzum und Zone 2 übrige Ortschaften). Der Gästebeitrag wird in der Hauptsaison
vom 01.06. bis zum 30.09. in anderer Höhe fällig als in der Nebensaison vom
01.10. bis 31.05.
Für
Zweitwohnungsbesitzer und Dauergäste auf dem Reisemobilstellplatz wird
Jahresgästebeitrag in Höhe von 30 beitragspflichtigen Tagen in der jeweiligen
Zone zur Hauptsaison eingeführt.