Beschluss:

Der Ausschuss für Tourismus, Wirtschaftsförderung und Raumplanung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den Gästebeitrag mit folgenden Befreiungen einzuführen:

a)    Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres;

b)   Gäste, die unentgeltlich bei Personen, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Jemgum haben, nächtigen;

c)    Teilnehmer von Tagungen, Schulungen und Lehrgängen;

d)    Personen, die sich zur Berufsausübung, zum Schulbesuch oder zur Ausbildung in der Gemeinde aufhalten;

e)    Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung mind. 80 v. H. beträgt;

f)     Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die lt. Ausweis auf eine Begleitperson angewiesen sind;

g)    Bettlägerige Kranke, die nicht in der Lage sind, die Tourismuseinrichtungen zu nutzen;

h)    Bundesfreiwilligendienstleistende mit Dienststelle im Gemeindegebiet.

Zusätzlich gibt es Teilbefreiungen für Bezieher von  Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII.

 

Das Gemeindegebiet wird für den Gästebeitrag in zwei Zonen eingeteilt (Zone 1 Ditzum und Zone 2 übrige Ortschaften). Der Gästebeitrag wird in der Hauptsaison vom 01.06. bis zum 30.09. in anderer Höhe fällig als in der Nebensaison vom 01.10. bis 31.05.

 

Für Zweitwohnungsbesitzer und Dauergäste auf dem Reisemobilstellplatz wird Jahresgästebeitrag in Höhe von 30 beitragspflichtigen Tagen in der jeweiligen Zone zur Hauptsaison eingeführt.