Sitzung: 16.12.2019 Rat
Beschluss: zurückgestellt
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/0668/2019/
Beschluss:
Zu a) Der
Rat nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3
Abs. 2 BauGB Anregungen bzw. Bedenken
seitens eines Bürgers, vertreten durch die Rechtsanwälte und Notare
Winterhoff/Buss vorgetragen wurden.
Der Rat
beschließt entsprechend der Anlage (wird nachgereicht), über die vorgebrachten
Bedenken und Hinweise aus der Trägerbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in der
dargestellten Form.
Zu b) Der
Rat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 0101 “Böhmerwold,
Lohnunternehmen Gruis” als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.