Beschluss:

Zu a) Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  Anregungen bzw. Bedenken seitens eines Bürgers, vertreten durch die Rechtsanwälte und Notare Winterhoff/Buss vorgetragen wurden.

 

Der Rat beschließt entsprechend der Anlage (wird nachgereicht), über die vorgebrachten Bedenken und Hinweise aus der Trägerbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in der dargestellten Form.

 

Zu b) Der Rat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 0101 “Böhmerwold, Lohnunternehmen Gruis” als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.