Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Zu a) Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im wesentlichen keine Bedenken und nur einige Anregungen vorgebracht wurden.

 

Der Rat beschließt entsprechend der Anlage (wird nachgereicht), über die vorgebrachten Bedenken und Hinweise aus der Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der dargestellten Form.

 

Zu b) Der Rat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 0613 A “Vereinsheim Luv-up” als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.