Sitzung: 16.12.2019 Rat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss:
Zu a) Der
Rat nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3
Abs. 2 BauGB im wesentlichen keine Bedenken und nur einige Anregungen
vorgebracht wurden.
Der Rat
beschließt entsprechend der Anlage (wird nachgereicht), über die vorgebrachten
Bedenken und Hinweise aus der Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der
dargestellten Form.
Zu b) Der
Rat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 0613 A “Vereinsheim
Luv-up” als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.