Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Der Rat beschließt einstimmig die  Wertgrenze für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung nach § 12 Abs. 1 S. 1 KomHKVO auf 500.000 € (netto) fest zu setzten.