Sitzung: 17.02.2020 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/0668/2019/
Beschluss:
Zu a) Der
Rat nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3
Abs. 2 BauGB Anregungen bzw. Bedenken
seitens eines Bürgers, vertreten durch die Rechtsanwälte und Notare
Winterhoff/Buss vorgetragen wurden.
Der Rat
beschließt mehrheitlich entsprechend der Anlage der Einladung, über die
vorgebrachten Bedenken und Hinweise aus der Trägerbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3
BauGB in der dargestellten Form.
Zu b) Der
Rat beschließt mehrheitlich den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 0101
“Böhmerwold, Lohnunternehmen Gruis” als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.