Beschluss:

 

Zu a) Der Ausschuss für Bau, Raumplanung, Energie, Umwelt- und Klimaschutz empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig, entsprechend dem Abwägungsvorschlag über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der dargestellten Form zu beschließen.

Zu b) Der Ausschuss für Bau, Raumplanung, Energie, Umwelt- und Klimaschutz empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beschließen.