Beschluss: einstimmig abgelehnt

Beschluss:

Der Ausschuss lehnt einstimmig ab, zunächst für den Ortskern Jemgum auf der Basis des § 3 Abs. 4 Nr. 1 EmoG eine Bevorrechtigung (einen Parkausweis für einen bestimmten Stellplatz) für diejenigen Einwohnerinnen und Einwohner einzuführen, die nachweislich ein E-Fahrzeug zugelassen haben und nachweislich über eine eigene Wallbox verfügen. Die o.g. Voraussetzungen sind zu erfüllen, die betroffenen Stellplätze sollen wie vorgeschlagen markiert werden.