Beschluss: Einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt dem VA einstimmig nach § 1 Abs. 1 des Nds. Gesetz zur Beschleunigung von Jahresabschlüssen bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre bis einschließlich 2022 davon abzusehen,

  1. den Anhang nach § 128 Abs. 2 Nr. 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zu erstellen und
  2. die Teilergebnisrechnungen nach § 52 Abs. 3 der Kommunalhaushalts- und kassenverordnung (KomHKVO) und die Finanzrechnungen für Teilfinanzhaushalte nach § 53 Abs. 3 KomHKVO aufzustellen.

Der Ausschuss empfiehlt dem VA weiter nach § 1 Abs. 2 des Nds. Gesetz zur Beschleunigung von Jahresabschlüssen davon abzusehen,

  1. für die Haushaltsjahre bis einschließlich 2020 nach § 128 Abs. 4 NKomVG einen konsolidierten Gesamtabschluss aufzustellen und
  2. für die Haushaltsjahre bis einschließlich 2021 nach § 128 Abs. 6 Satz 3 NKomVG dem Konsolidierungsbericht eine Kapitalabflussrechnung beizufügen.

Ferner empfiehlt der Ausschuss nach § 2 des Nds. Gesetz zur Beschleunigung von Jahresabschlüssen, dass in den Haushaltsjahren bis einschließlich 2022 die Rechnungsprüfung abweichend von § 155 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG die Prüfung des Jahresabschlusses nicht umfasst.

Das Rechnungsprüfungsamt und die Kommunalaufsichtsbehörde sind über den Beschluss unverzüglich zu unterrichten.