Sitzung: 26.05.2025 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung, Tourismus, Digitales und Personal
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/1451/2024//1
Beschluss:
Der Ausschuss
empfiehlt dem VA einstimmig nach § 1 Abs. 1 des Nds. Gesetz zur Beschleunigung
von Jahresabschlüssen bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse für die
Haushaltsjahre bis einschließlich 2022 davon abzusehen,
- den Anhang nach § 128 Abs. 2 Nr. 4 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zu erstellen und
- die Teilergebnisrechnungen nach § 52
Abs. 3 der Kommunalhaushalts- und kassenverordnung (KomHKVO) und die
Finanzrechnungen für Teilfinanzhaushalte nach § 53 Abs. 3 KomHKVO
aufzustellen.
Der Ausschuss
empfiehlt dem VA weiter nach § 1 Abs. 2 des Nds. Gesetz zur Beschleunigung von
Jahresabschlüssen davon abzusehen,
- für die Haushaltsjahre bis
einschließlich 2020 nach § 128 Abs. 4 NKomVG einen konsolidierten
Gesamtabschluss aufzustellen und
- für die Haushaltsjahre bis
einschließlich 2021 nach § 128 Abs. 6 Satz 3 NKomVG dem
Konsolidierungsbericht eine Kapitalabflussrechnung beizufügen.
Ferner empfiehlt
der Ausschuss nach § 2 des Nds. Gesetz zur Beschleunigung von Jahresabschlüssen,
dass in den Haushaltsjahren bis einschließlich 2022 die Rechnungsprüfung
abweichend von § 155 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG die Prüfung des Jahresabschlusses
nicht umfasst.
Das
Rechnungsprüfungsamt und die Kommunalaufsichtsbehörde sind über den Beschluss unverzüglich
zu unterrichten.