Beschluss:

Der Tourismusausschuss empfiehlt dem VA:

 

Zu a ) Der Verwaltungsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  Anregungen bzw. Bedenken seitens eines Bürgers, vertreten durch die Rechtsanwälte und Notare Winterhoff/Buss vorgetragen wurden.

 

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat über die Abwägung und Entscheidung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen aus der Trägerbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB sowie aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der dargestellten Form (Anlage wird nachgereicht) zu beschließen.

 

Zu b)  Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat den Bebauungsplan Nr. 0101 “Böhmerwold, Lohnunternehmen Gruis” als Satzung gemäß § 10 Abs.1 BauGB zu beschließen.